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   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,13444)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,13444)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,13444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Coditel Brabant

    Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse - Anwendungsbereich des gemeinschaftlichen Vergaberechts - öffentliche Dienstleistungskonzession für die Verwaltung des Kabelfernsehnetzes einer Gebietskörperschaft - Interkommunale Kooperation - Quasihausinterne ...

  • EU-Kommission PDF

    Coditel Brabant

    Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse - Anwendungsbereich des gemeinschaftlichen Vergaberechts - öffentliche Dienstleistungskonzession für die Verwaltung des Kabelfernsehnetzes einer Gebietskörperschaft - Interkommunale Kooperation - Quasihausinterne ...

  • EU-Kommission

    Coditel Brabant

    Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse - Anwendungsbereich des gemeinschaftlichen Vergaberechts - öffentliche Dienstleistungskonzession für die Verwaltung des Kabelfernsehnetzes einer Gebietskörperschaft - Interkommunale Kooperation - Quasihausinterne ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genossenschaftsbeitritt: Übertragung von Aufgaben an diese

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Generalanwalt zu interkommunalen Kooperationen

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2008, 629 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    Insbesondere am Urteil Parking Brixen ist ablesbar, welche Bandbreite von Kriterien dahin gehend von Bedeutung sein kann: Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, die Ausweitung des Gesellschaftszwecks, eine vorgeschriebene baldige Öffnung der Gesellschaft für Fremdkapital, eine umfangreiche Ausweitung des geografischen Tätigkeitsradius und beträchtliche dem Verwaltungsrat übertragene Vollmachten führten in diesem Urteil in der Gesamtschau dazu, dass die betreffende Gesellschaft aus Sicht des Gerichtshofs eine Marktausrichtung und ein Maß an Selbständigkeit erreicht hatte, die es ausschlossen, dass die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt.(37).

    Im Urteil Parking Brixen meinte der Gerichtshof, die Stadtwerke Brixen AG habe eine Marktausrichtung erreicht, die eine Kontrolle durch die Gemeinde schwierig mache, und führte dafür eine Gesamtheit von fünf Gründen an(40), darunter die vorgeschriebene baldige Öffnung der Gesellschaft für Fremdkapital und die Ausweitung des geografischen Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft auf ganz Italien und das Ausland.(41).

    Es spricht trotzdem vieles dafür, dass die Situationen, die den Urteilen Parking Brixen und Carbotermo zugrunde lagen, Einzelfälle kennzeichnen, in denen der Gerichtshof eine Grenze als überschritten ansah, und dass eine Auslagerung von Aufgaben des Allgemeininteresses in eine Einrichtung der reinen Kooperation öffentlicher Körperschaften, ohne jegliche Beteiligung privaten Kapitals, zwar nicht von vornherein(45), aber grundsätzlich als ausschreibungsfrei anzusehen ist.

    12 - Diesbezüglich verweist die Kommission auf die Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 65), und Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt).

    19 - Urteil Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 40).

    27 - Im Urteil Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 61) stellt der Gerichtshof klar, dass die beiden Teckal-Kriterien nicht nur im Bereich der gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien zur Anwendung kommen, sondern allgemein im Bereich des gemeinschaftlichen Vergaberechts.

    35 - Urteile Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 65) und Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 36).

    36 - Urteile Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 65) und Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 36).

    37 - Urteil Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnrn. 67 bis 70).

    41 - Urteil Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 67).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    Um die ihm vorliegenden Umstände jedoch letztendlich bewerten zu können, sei es erforderlich, näheren Aufschluss über Kriterien zu erhalten, die sich aus dem Urteil Teckal(8) ergäben, nämlich insbesondere hinsichtlich der Art der Kontrolle der konzessionserteilenden Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung.

    Im Hinblick auf die zweite sich aus dem Urteil Teckal(9) ergebende Voraussetzung - "wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben" - führt das vorlegende Gericht aus, dass es unstreitig sei, dass die Genossenschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für ihre Mitglieder verrichte.

    Eine Ausnahme für "quasihausinterne Aufgabenerfüllung"(24) besteht nach der Rechtsprechung, die mit dem bereits genannten Urteil Teckal(25) begann und später fortentwickelt(26) und auf alle Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge oder der öffentlichen Dienstleistungskonzessionen angewendet wurde(27), dann, wenn ein Vorgang vorliegt, der so gestaltet ist, dass es sich gleichsam um eine verwaltungsinterne Maßnahme handelt.(28) Demnach ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Ausschreibung - selbst wenn der Vertragspartner eine Einrichtung ist, die sich vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich unterscheidet - dann nicht zwingend, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben.(29).

    Diese Kategorien stimmen mit dem Urteil Teckal überein, in dem in Randnr. 51 ebenfalls die vorhandene bzw. fehlende eigene Entscheidungsgewalt der betreffenden Einrichtung gegenüber der (den) öffentlichen Körperschaft(en) als Kriterium genannt worden war.(39).

    8 - Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50).

    29 - Vgl. Urteile Teckal (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 50), Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 49), vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien (C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38), vom 10. November 2005, Kommission/Österreich (C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34), Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 33) und Asociación Nacional de Empresas Forestales (Asemfo) (oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 55).

    Das gilt dann, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteil Teckal, [oben in Fn. 8 angeführt,] Randnr. 50).

    39 - Urteil Teckal (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 51).

    55 - Urteil Teckal (oben in Fn. 8 angeführt).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-340/04

    Carbotermo und Consorzio Alisei - Öffentliches Auftragswesen - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    Vgl. auch den Begriff "gemischt-öffentliche Konstellation" bzw. "gemischt-öffentliche Einrichtungen", u. a. Schlussanträge von Generalanwältin Stix-Hackl vom 12. Januar 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137), Nrn. 29 ff.; sowie Egger, Europäisches Vergaberecht , 2007, S. 167 ff.

    11 - Urteil vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 37).

    43 - Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 39).

    46 - Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 37).

    47 - Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnrn. 38 bis 40).

    48 - Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 38).

    49 - Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt), Randnr. 37: "Dass der öffentliche Auftraggeber allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer auftragnehmenden Gesellschaft hält, deutet - ohne entscheidend zu sein - darauf hin, dass er im Sinne der Randnummer 50 des Urteils Teckal [oben in Fn. 8 angeführt] über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt.".

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    Zwischenzeitlich wurde dieser Aspekt im Urteil Coname im Jahre 2005 zwar gegenteilig beantwortet, denn ein Geschäftsanteil von 0, 97 % des Stammkapitals wurde als unzureichend beurteilt.(56).

    56 und 57), vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.

    21 - Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 16), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 46) und vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnrn.

    31 - Vgl. nur Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 26), Kommission/Österreich (oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 46), ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 31) und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a. (C-220/05, Slg. 2007, I-389, Randnr. 64).

    32 - In diesem Sinne Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 26) und ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnrn. 30 bis 32).

    56 - Urteil Coname (oben in Fn. 17 angeführt), Randnrn.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    Aus dem Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 48, sei abzulesen, dass Gemeinden die Möglichkeit hätten, ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben selbst zu erfüllen.

    Aus der ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil Stadt Halle und RPL Lochau(30) geht unmissverständlich hervor, dass gemischtwirtschaftliche Unternehmen keinesfalls als eine solche Einrichtung zu betrachten sind, über die eine ähnliche Kontrolle ausgeübt wird wie über die eigenen Dienststellen, und zwar unabhängig davon, wie minderheitlich eine Beteiligung privaten Kapitals gestaltet ist.(31) Dabei reicht die Öffnung für privates Kapital aus, auch wenn dieses (noch) nicht tatsächlich beteiligt ist.(32) Auch ist eine kurz nach dem Zeitpunkt der Vergabe erfolgte Abtretung von Kapitalanteilen an Private in die Beurteilung einzubeziehen.(33).

    Das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen ist es, den freien Dienstleistungsverkehr und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten zu fördern, vgl. Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 44).

    26 - Vgl. insbesondere Urteile Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 49), Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnrn. 23 bis 26), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnrn. 56 ff.), ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 24), Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnrn. 36 und 37), vom 19. April 2007, Asociación Nacional de Empresas Forestales (Asemfo) (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnrn.

    30 - Im viel beachteten Urteil Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt) heißt es in Randnr. 49: "Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es nicht ausgeschlossen, dass es weitere Umstände gibt, unter denen eine Ausschreibung nicht obligatorisch ist, auch wenn der Vertragspartner eine Einrichtung ist, die sich vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich unterscheidet.

    71 - Urteil Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt), Randnr. 48.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    17 - Vgl. nur Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

    18 - Vgl. zu den zur Unterscheidung herangezogenen Kriterien Urteil Telaustria und Telefonadress (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 58).

    23 - Vgl. u. a. Urteile Telaustria und Telefonadress (oben in Fn. 17 angeführt, Randnrn. 60 f.), Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnrn. 18 f.) sowie Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnrn. 47 ff.).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    26 - Vgl. insbesondere Urteile Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 49), Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnrn. 23 bis 26), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnrn. 56 ff.), ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 24), Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnrn. 36 und 37), vom 19. April 2007, Asociación Nacional de Empresas Forestales (Asemfo) (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnrn.

    Vgl. auch Piazzoni, "Précisions jurisprudentielles sur les contrats "in house"", Revue Lamy de la Concurrence: droit, économie, régulation 2007, n o 12, S. 56 ff., S. 58, und Mok, "Hof van Justitie van de Europese Gemeenschappen C-295/05", Nederlandse jurisprudentie; Uitspraken in burgerlijke en strafzaken 2007, n o 417, S. 4413 ff., S. 4423.

    Vgl. auch Dischendorfer, "The Compatibility of Contracts Awarded Directly to "Joint Executive Services" with the Community Rules on Public Procurement and Fair Competition: A Note on Case C-295/05, Asemfo v Tragsa", Public Procurement Law Review 2007, S. NA123 ff., S. NA129.

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    29 - Vgl. Urteile Teckal (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 50), Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 49), vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien (C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38), vom 10. November 2005, Kommission/Österreich (C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34), Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 33) und Asociación Nacional de Empresas Forestales (Asemfo) (oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 55).

    33 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 29 angeführt), Randnrn.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    29 - Vgl. Urteile Teckal (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 50), Stadt Halle und RPL Lochau (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 49), vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien (C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38), vom 10. November 2005, Kommission/Österreich (C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34), Carbotermo und Consorzio Alisei (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 33) und Asociación Nacional de Empresas Forestales (Asemfo) (oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 55).

    45 - Urteil Kommission/Spanien (oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 40).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
    9 und 16), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 42) und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien (C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 29).

    Es geht dabei um den Betrieb und die Unterhaltung bestehender Einrichtungen; vgl. Trepte, Public Procurement in the EU, A Practitioner's Guide , 2007, 4.42. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Qualifizierung als Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Frage ist, die anhand des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen ist, vgl. Urteil Kommission/Italien (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 31).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

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